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Ab 6. Dezember 2021 gelten neue Covid-Bestimmungen des Sportamts Zürich.

  • Ab 12 Jahren muss indoor grundsätzlich eine Maske getragen werden (kann fürs Training abgenommen werden).
  • Ab 16 Jahren gilt für Trainings indoor eine Zertifikatspflicht.

Sportaktivitäten in Innenräumen

Trainings indoor

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Sportanlagen nicht betreten.
  • Für Personen ab 16 Jahren ist der Zutritt zu den Innenräumen nur mit einem gültigen Zertifikat (3G) gestattet. Davon ausgenommen sind einzig Garderoben und Toiletten, welche durch das Sportamt entsprechend gekennzeichnet sind. Es kann freiwillig eine 2G-Regel eingeführt werden.
  • Für Personen ab 12 Jahren gilt in den Innenräumen eine generelle Maskenpflicht.

Bei Sportaktivitäten im Innenbereich, bei denen das Maskentragen nicht möglich ist, sind durch die Nutzenden die Kontaktdaten der Teilnehmenden zu erheben.

Für die Zertifikatskontrolle sind die Vereine und Organisationen zuständig. Die Kontrolle für Einzelsportler/-innen erfolgt durch das Betriebspersonal entweder beim Betreten der Anlage und/oder durch Stichproben bei den im Gebäude anwesenden Personen.            

Wettkämpfe und Veranstaltungen indoor

Für Wettkämpfe in Innenräumen gilt eine Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren und eine Zertifikatspflicht (3G) für alle Personen ab 16 Jahren (Teilnehmende, Staff und Zuschauer/-innen). Die Kontrolle hat durch die Veranstalter zu erfolgen. Es kann freiwillig eine 2G-Regel eingeführt werden. Beachten Sie den Leitfaden für Wettkämpfe und Veranstaltungen. Bei Sportaktivitäten bei denen das Maskentragen nicht möglich ist, sind durch die Nutzenden die Kontaktdaten der Teilnehmenden zu erheben.

Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung durchgeführt werden. Für die Umsetzung des Schutzkonzeptes ist der Verein verantwortlich.

Kraft-, Mehrzweckräume und Sitzungszimmer

Es gilt eine Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren und eine Zertifikatspflicht für alle Personen ab 16 Jahren. 

Garderoben und Duschen 

Die Garderoben und Duschen sind für die Teams mit Trainingsbewilligung geöffnet. Es gilt eine Maskenpflicht, ausser, es werden Kontaktdaten erhoben.  

Sport-Garderoben

Die öffentlichen Sport-Garderoben sind geöffnet. Es sind maximal 5 Personen pro Garderobe erlaubt. In den Garderoben muss eine Maske getragen werden.

Sportaktivitäten im Freien

Trainingsbetrieb outdoor

Trainings im Freien können wie bisher ohne Personenbeschränkung stattfinden. Auf das Tragen einer Maske kann auf Aussenanlagen verzichtet werden. 

Wettkämpfe und Veranstaltungen outdoor

Bei Veranstaltungen im Freien muss der Zugang für Personen ab 16 Jahren auf Personen mit einem Zertifikat (3G) beschränkt werden. Auf die Zugangsbeschränkung kann verzichtet werden, wenn die maximale Anzahl Personen, seien es Besucher/-innen oder Teilnehmende, 300 beträgt.
Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung durchgeführt werden. Es kann freiwillig eine 2G-Regel eingeführt werden. Für die Umsetzung des Schutzkonzeptes ist der Verein verantwortlich.

 

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