Neue Corona Richtlinien ab 20. Dezember 2021
Ab 20. Dezember 2021 gelten neue Covid-Bestimmungen des Sportamts Zürich.
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Sportanlagen nicht betreten.
- Für Personen ab 12 Jahren gilt in den Innenräumen eine generelle Maskenpflicht.
- Für Personen ab 16 Jahren ist der Zutritt zu den Innenräumen nur für geimpfte und genesene Personen mit einem gültigen Zertifikat gestattet.
- Für Sportaktivitäten im Innenbereich gilt für Personen ab 16 Jahren die 2G-Regel mit Maskentragpflicht.
- Bei Sportaktivitäten im Innenbereich entfällt durch die freiwillige 2G+-Regel (geimpft oder genesen und zusätzlich ein Testzertifikat) die Maskentragpflicht.
- Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind wie bisher ohne Zertifikat möglich.